Wohnung finden leicht gemacht

Wer eine neue Wohnung braucht, der wird dabei manchmal mit Schwierigkeiten konfrontiert, die er sich vielleicht vorher nicht hätte träumen lassen. Je nachdem wie lange die letzte Wohnungssuche zurück liegt, war er bisher vielleicht noch nicht mit Selbstauskunft, Einkommensnachweisen und Schufa-Auskunft in Berührung gekommen. Auch ein Lebenslauf kann zu den erforderlichen Unterlagen bei der Wohnungsbewerbung gehören und manche Vermieter gehen sogar noch weiter.

Durch und durch verlässlich und pflichtbewusst

Mit diesen Eigenschaften gehört man schon zu einem ersehnten Mieter-Typ. Dementsprechend sollte man auch schon bei der ersten Besichtigung der Wohnung auftreten. Am besten tut man so, als ob man zu einem wichtigen Vorstellungsgespräch geladen wäre, kleidet sich seriös, gibt sich freundlich und kommunikativ und kommt natürlich pünktlich zur verabredeten Zeit. Verbindlichkeit ist auch gefragt und das bedeutet, dass man bei Interesse diese auch klar signalisiert und sich am besten schon eine Vorabzusage vom Makler oder Vermieter holt.

Anschließend könnte es dann heißen: “Reichen sie bitte die vollständigen Unterlagen ein, bis zum…” Sätze dieser Art kennt man eigentlich aus Stellenanzeigen, doch auch bei Wohnungsvermietungen kommt das Interesse Mieter zu werden manchmal einer regelrechten Bewerbung gleich. Die Knappheit von Wohnraum und schlechte Erfahrungen mit Mietnomaden oder säumigen Mietern haben private Vermieter und Wohnungsbaugesellschaften wohl in den letzten Jahren vermehrt dazu veranlasst, sich ihre Mieter ganz genau auszusuchen. Die Unterlagen, die sie hierfür haben wollen, dienen dabei der faktischen Unterstützung dessen, was der potenzielle Mieter ihnen erzählt. Hier die Grafik, um welche Unterlagen es sich dabei normalerweise handelt:

Auch Rückfragen beim letzten Vermieter gehören fast schon zum Usus. Wer sich der Forderung nach diesen umfassenden Nachweisen gegenüber sieht und wirklich Interesse am Anmieten einer Wohnung hat, tut gut daran, die erforderlichen Papiere pünktlich und vollständig einzureichen. Damit kann er gegenüber den anderen Bewerbern garantiert Punkte gut machen, denn auch das fristgerechte Nachkommen dieser Aufforderung zeichnet den Bewerber als verlässlichen Menschen aus.

Wie weit darf man gehen?

Das Vorgehen der Vermieter wie oben geschildert ist soweit rechtlich korrekt, auch wenn der ein oder andere damit sein ganz persönliches Problem haben dürfte. Doch manchmal versuchen Vermieter auch mehr zu erfahren. Private Vermieter lernen ihre Mieter gerne ein bisschen kennen, bevor sie ihnen die Schlüssel für ihr Eigentum in die Hand drücken und wollen alle einziehenden Personen zumindest einmal sehen. Während das noch völlig legitim ist, sollte es nicht notwendig sein, genaue Auskunft über die Zahl und Arte seiner Freunde oder Verwandten zu geben und angeben zu müssen, wie oft man Besuch bekommt und wie lange. Wohnungsbaugesellschaften verlangen schon mal gerne ein Bürgschaft, die eigentlich nur für Minderjährige oder Erwerbslose rechtens wäre oder wollen alles über Beziehungsstatus oder Familienplanung wissen. Diese Dinge fallen unter das Persönlichkeitsrecht und müssen sowie sollten nicht beantwortet werden, selbst wenn man dann den Zuschlag nicht erhält. Ansonsten spricht natürlich grundsätzlich nichts dagegen, sich auch bei der Wohnungsbewerbung um einen guten Eindruck zu bemühen.

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